Aufhebungsvertrag erhalten – was ist jetzt zu beachten?
Der Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem einvernehmlich festgelegten Zeitpunkt beendet wird. Im Ergebnis verfolgt ein Aufhebungsvertrag damit dasselbe Ziel wie eine Kündigung, nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur Kündigung setzt ein Aufhebungsvertrag jedoch die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus. Ohne dessen Unterschrift kommt der Vertrag nicht zustande.
Sie müssen einen Ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag nicht sofort unterschreiben. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht unter Druck setzen, sondern bitten Sie um ausreichend Bedenkzeit und eine Kopie des Vertragsentwurfs. Anschließend sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um sich über die rechtlichen Folgen und möglichen Risiken beraten zu lassen.
Meine Erfahrung aus zahlreichen Verhandlungen über Aufhebungsverträge zeigt, dass häufig eine höhere Abfindung oder weitere Vorteile für den Arbeitnehmer ausgehandelt werden können. Hierzu gehören beispielsweise ein sehr gutes Arbeitszeugnis, eine bezahlte Freistellung, eine sogenannte Turbo- oder Sprinterklausel oder die Finanzierung einer Outplacement-Beratung.
Sobald Sie einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, sind Nachverhandlungen in der Regel nicht mehr möglich. Mit Ihrer Unterschrift wird der Vertrag wirksam und das Arbeitsverhältnis entsprechend den vereinbarten Regelungen beendet. Eine nachträgliche Anfechtung des Aufhebungsvertrages kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.
Die vorschnelle Unterzeichnung eines ungeprüften Aufhebungsvertrages birgt oftmals erhebliche Nachteile für Arbeitnehmer. So kann grundsätzlich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld eintreten, wodurch der Anspruch auf Leistungen für bis zu zwölf Wochen ruht. Zudem wird häufig eine Abfindung angeboten, die den tatsächlichen Verhandlungsspielraum nicht ausschöpft.
Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Wird diese nicht berücksichtigt, kann dies ebenfalls zu Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Auch die Regelungen zum Arbeitszeugnis sind häufig nicht so formuliert, dass tatsächlich ein sehr gutes Zeugnis sichergestellt ist.
Darüber hinaus sollten weitere wichtige Punkte geprüft werden, etwa Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung, zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, zu variablen Vergütungsbestandteilen oder zu offenen Bonus- und Prämienansprüchen.
Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?
Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verleiht die Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte, die besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen im Arbeitsrecht nachgewiesen haben. Darüber hinaus sind Fachanwälte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um ihre besondere Qualifikation dauerhaft zu erhalten. Für Mandanten ist der Fachanwaltstitel daher ein verlässlicher Nachweis einer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht.