Rechtsanwaltsvergütung
Die Kosten einer ausführlichen Erstberatung für Verbraucher betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maximal 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. Die Beratung dauert in der Regel bis zu einer Stunde. Dabei erhalten Sie eine fundierte und rechtlich belastbare Einschätzung Ihres Falles.
Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, biete ich Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.
Sollte das Mandat nach der Erstberatung fortgeführt werden, entstehen weitere Gebühren nach dem RVG. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für die einzelnen Verfahrensabschnitte pauschale Gebühren vor, die sich nach dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert richten. Hierzu zählen beispielsweise die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit sowie die Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühren für die gerichtliche Vertretung.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Berufsrechtsschutz, übernimmt diese die anwaltlichen Kosten im Arbeitsrecht in der Regel, sofern die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen und der Versicherungsfall eingetreten ist. Die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich als zusätzlichen Service, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Bei der weiteren Bearbeitung Ihres Falles informiere ich Sie stets im Voraus über die voraussichtlich entstehenden Kosten. So behalten Sie jederzeit den Überblick und erleben keine unangenehmen Überraschungen.
