Beruflicher Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem anschließenden Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg mit Stationen am Amtsgericht Erlangen, bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie am Landratsamt Erlangen-Höchstadt war ich ab Juni 2018 mehrere Jahre in verschiedenen mittelständischen Wirtschaftskanzleien in Gunzenhausen und Ansbach mit bis zu 25 Rechtsanwälten tätig.

In dieser Zeit habe ich neben dem Arbeitsrecht auch in den Rechtsgebieten Allgemeines Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht und Sozialrecht zahlreiche Gerichtsverfahren geführt sowie Hunderte Privatpersonen und Unternehmen vertreten.

Schnell wurde mir jedoch klar, dass nur eine Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet den Ansprüchen meiner Mandanten und auch meinem eigenen Qualitätsanspruch gerecht wird. Deshalb absolvierte ich ab 2019 den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht in München. Anschließend war ich schwerpunktmäßig in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei tätig.

Im Februar 2022 wechselte ich zu einer ausschließlich auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei für Arbeitnehmer in Nürnberg, um meine Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet weiter zu vertiefen.

Im Oktober 2023 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg aufgrund meiner besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.

Darüber hinaus berate und vertrete ich Betriebsräte und Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht. So habe ich zahlreiche Verhandlungen in Beschlussverfahren über Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz sowie in Einigungsstellen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen, etwa zu mobiler Arbeit, Arbeitszeitkonten oder Urlaubsregelungen, geführt. Ebenso gehören Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Restrukturierungen zu meinem Leistungsspektrum.

Seit März 2024 bin ich in eigener Kanzlei tätig und berate und vertrete Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber ausschließlich im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.