Dauerberatung für Arbeitgeber
Ich biete kleinen und mittelständischen Unternehmen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Inhabern, Geschäftsführern und Personalleitern an.
Die laufende arbeitsrechtliche Beratung erfolgt in der Regel auf direktem und unkompliziertem Weg. Sämtliche arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die im Tagesgeschäft Ihres Unternehmens auftreten, werden effizient, praxisnah und unbürokratisch bearbeitet.
Selbstverständlich vertrete ich Arbeitgeber auch vor den Arbeitsgerichten sowie in außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Trennungsmanagement, in der Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie in Vergütungs- und Wettbewerbsfragen. Darüber hinaus gewinnen Themen wie Mobile Arbeit, Digitalisierung und New-Work-Konzepte in der betrieblichen Praxis zunehmend an Bedeutung und gehören ebenfalls zu meinem Beratungsspektrum.
Einen besonderen Mehrwert für Ihr Unternehmen bieten meine Erfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht. Hierzu zählen insbesondere Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen in Einigungsstellen sowie die Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Rahmen von Restrukturierungen.
Durch eine langfristige Zusammenarbeit entsteht eine vertrauensvolle Partnerschaft. So können Sie sich auf die wesentlichen Aufgaben und Ziele Ihres Unternehmens konzentrieren, während arbeitsrechtliche Fragestellungen kompetent und zuverlässig betreut werden.
Bei meiner Beratung habe ich nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern stets auch das Betriebsklima und die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens im Blick. Konflikte mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat lassen sich dadurch häufig bereits im Vorfeld vermeiden. Wo sich Streitigkeiten nicht verhindern lassen, setze ich Ihre Interessen konsequent und zielgerichtet durch – außergerichtlich und vor Gericht.
Bei größeren Projekten, beispielsweise Restrukturierungen oder umfangreichen Personalmaßnahmen, kann ich auf ein bewährtes Netzwerk zurückgreifen und bei Bedarf weitere spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht hinzuziehen.