Dauerberatung für Arbeitgeber
Ich biete für kleine und mittelständische Arbeitgeber eine enge Zusammenarbeit mit Inhabern, Geschäftsführern oder Personalleitern an.
Diese Dauerberatung erfolgt in der Regel auf dem kurzen Dienstweg und sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen, die im Tagesgeschäft Ihres Unternehmens auftreten, werden effizient und unbürokratisch gelöst.
Selbstverständlich vertrete ich Arbeitgeber auch vor dem Arbeitsgericht oder bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat. Meine Kerntätigkeit für Arbeitgeber liegt dabei im Trennungsmanagement, der Vertragsgestaltung sowie Vergütungs- und Wettbewerbsfragen. Aber auch Themen wie Mobile Arbeit, Digitalisierung und New-Work Kozepte gewinnen in der täglichen Praxis immer mehr an Bedeutung.
Insbesondere meine Praxiserfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht aus Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen in Einigungsstellen und Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen bieten einen besonderen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Durch diese langfristige Zusammenarbeit entsteht Vertrauen und Sie können sich auf die eigentlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen konzentrieren.
Meine arbeitsrechtliche Beratung behält dabei auch immer das Betriebsklima im Blick und gerichtliche Streitigkeiten und Konfliktsituationen mit Arbeitnehmern und dem Betriebsrat, werden im Vorfeld vermieden. Dort wo sich Streitigkeiten nicht vermeiden lassen, werden Ihre Interessen konsequent vor Gericht durchgesetzt.
Bei größeren Projekten wie z.B. Restrukturierungen kann ich auf mein Netzwerk zurückgreifen und weitere Fachanwälte für Arbeitsrecht hinzuziehen.