
Dauerberatung und Prozessvertretung für Arbeitgeber
Ich biete für kleine und mittelständische Arbeitgeber eine enge Zusammenarbeit mit Inhabern, Geschäftsführern oder den Entscheidungsträgern aus der Personalabteilung an.
Diese Dauerberatung erfolgt in der Regel auf dem kurzen Dienstweg und sämtliche arbeitsrechtlichen Fragen, die im Tagesgeschäft Ihres Unternehmens auftreten, werden effizient und unbürokratisch gelöst. Diese Dienstleistung wird in der Regel auf Stundenbasis mit einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Selbstverständlich vertrete ich Arbeitgeber auch vor dem Arbeitsgericht oder bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Arbeitnehmern/Betriebsräten.
Insbesondere meine Erfahrungen im kollektiven Arbeitsrecht z.B. Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen in Einigungsstellen und Interessensausgleichs und Sozialplanverhandlungen bieten einen besonderen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Ebenso berate ich Arbeitgeber bei Themen wie Mobiler Arbeit (Homeoffice), Arbeit 4.0 (Digitale Transformation) und der Umsetzung von New-Work Konzepten (4-Tage Woche etc.).
Durch diese langfristige Zusammenarbeit entsteht Vertrauen und Sie können sich auf die eigentlichen Aufgaben in Ihrem Unternehmen konzentrieren.
Meine arbeitsrechtliche Beratung behält dabei das Betriebsklima im Blick und gerichtliche Streitigkeiten und Konfliktsituationen mit Arbeitnehmern und dem Betriebsrat, werden im Vorfeld vermieden.
Bei größeren Projekten kann ich auf mein Netzwerk zurückgreifen und weitere Fachanwälte für Arbeitsrecht hinzuziehen.