Wann bekomme ich eine Abfindung?
Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Leider ist dies ein weit verbreiteter Irrtum unter vielen Mandanten, dass Sie nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung bekommen. Die Zahlung einer Abfindung nach einer Kündigung oder in einem Aufhebungsvertrag ist in der Regel reine Verhandlungssache.
Es gibt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz z.B. eine Abfindung nach § 1a KSchG (es steht eine Abfindung konkret im Kündigungsschreiben, wenn im Gegenzug keine Klage erhoben wird) oder eine Sozialplanabfindung (es wurden viele Arbeitnehmer entlassen und der Betriebsrat hat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan verhandelt, indem eine Abfindung vertraglich festgelegt worden ist).
In zwei Konstellationen kommt es aber häufig zur Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber:
1. Der Arbeitgeber legt dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag vor und die Abfindung wird dann außergerichtlich zwischen den Parteien verhandelt.
2. Der Arbeitgeber hat bereits gekündigt und es wird dagegen fristgerecht die Kündigungsschutzklage erhoben. Die Abfindung wird dann im arbeitsgerichtlichen Prozess verhandelt.
Wieviel Abfindung kann ich erwarten, wenn ich einen Anwalt beauftrage? Das lässt sich pauschal gar nicht beantworten. Es kommt auf den Einzelfall und auch auf den jeweiligen Arbeitgeber an.
Bei den Arbeitsgerichten schlagen die Richter häufig die sog. Regelabfindung vor.
Die Regelabfindung wird wie folgt berechnet:
Dauer der Betriebszugehörigkeit x halbes Bruttogehalt = Abfindung
Beispiel: 3 Jahre dabei x 2.000 € brutto (halbes Gehalt) = 6.000 € Abfindung.
Es gelingt in vielen Fällen, auch mehr als die Regelabfindung zu verhandeln. Die Regelabfindung ist nur eine grobe Daumenregel und wird häufig dann herangezogen, wenn das Prozessrisiko in einem Kündigungsschutzrechtsstreit etwa gleich groß ist.
Faktoren die die Abfindungshöhe maßgeblich beeinflussen sind z.B. das Alter, die Betriebszugehörigkeit, das Vorliegen von Kündigungsgründen und deren Beweisbarkeit, die berufliche Stellung im Unternehmen, ein ordnungsgemäß durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement, besonderer Kündigungsschutz etc.
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