Kündigung erhalten, was ist jetzt zu beachten?

Sie haben eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten?

Für die meisten Menschen stellt eine Kündigung eine absolute Ausnahmesituation dar. Meine erste Empfehlung lautet daher: Bewahren Sie Ruhe, geraten Sie nicht in Panik und unterschreiben Sie nichts vorschnell.

In Betrieben mit mehr als zehn vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gilt nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten der allgemeine Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber einen gesetzlichen Kündigungsgrund benötigt, um das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen zu können.

Die ordentlichen Kündigungsgründe sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt und unterliegen jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. Man unterscheidet zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen.

Für eine außerordentliche fristlose Kündigung muss ein sogenannter wichtiger Grund vorliegen, beispielsweise Arbeitszeitbetrug oder eine vergleichbar schwerwiegende Pflichtverletzung.

In der Praxis liegt jedoch häufig kein wirksamer Kündigungsgrund vor. Teilweise werden Kündigungen ausgesprochen, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zudem unterlaufen Arbeitgebern immer wieder formale Fehler, etwa wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wird oder gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe im Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen.

Der Kündigungsschutz ist im deutschen Arbeitsrecht daher sehr stark ausgeprägt. Oft bestehen gute Chancen, eine Abfindung zu erzielen, sofern innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben wird. Alternativ kann auch die Weiterbeschäftigung und der Erhalt des Arbeitsplatzes das Ziel sein. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt stets von den konkreten Umständen und Ihren persönlichen Zielen ab.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie daher unverzüglich anwaltlichen Rat einholen – idealerweise bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn ist die Drei-Wochen-Frist erst einmal abgelaufen, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen, eine höhere Abfindung auszuhandeln oder weitere Vorteile zu erreichen, beispielsweise ein gutes Arbeitszeugnis oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu günstigen Konditionen. Statistische Erhebungen zeigen, dass viele Arbeitnehmer nicht gegen ihre Kündigung vorgehen und dadurch erhebliche finanzielle Ansprüche ungenutzt lassen.

Zögern Sie nicht, mich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls zu kontaktieren. Aufgrund meiner Erfahrung aus Hunderten von Kündigungsschutzverfahren kann ich Ihnen bereits frühzeitig eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und möglicher Abfindungsansprüche geben.

Warum sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen?

Den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verleiht die Rechtsanwaltskammer nur an Rechtsanwälte, die besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse im Arbeitsrecht nachweisen können. Hierfür müssen unter anderem innerhalb eines festgelegten Zeitraums zahlreiche arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet sowie regelmäßig Fortbildungen absolviert werden. Für Mandanten bietet der Fachanwaltstitel daher die Gewähr einer nachgewiesenen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht.