Aufhebungsvertrag erhalten – was ist jetzt zu beachten?

Der Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beendet das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Datum. Der Aufhebungsvertrag hat im Prinzip also das gleiche Ziel wie eine Kündigung, nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur Kündigung muss der Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag aber mitmachen, er muss unterschreiben. Ohne die Unterschrift des Arbeitnehmers kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden.

Sie müssen einen ungeprüften Aufhebungsvertrag aber nicht sofort unterschreiben, wenn Sie das nicht wollen. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht unter Druck setzen, sondern bitten Sie den Arbeitgeber um Bedenkzeit sowie um eine Kopie des Aufhebungsvertrages. Suchen Sie anschließend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf, der Sie genau über die Risiken aufklärt.

Meine Erfahrung aus vielen Verhandlungen mit Aufhebungsverträgen zeigt, dass oft eine noch höhere Abfindung oder noch andere Vorteile für den Arbeitnehmer nachverhandelt werden können z.B. ein sehr gutes Arbeitszeugnis, eine bezahlte Freistellung, eine Turbo-/Sprinterklausel oder eine Outplacement Beratung.

Sobald Sie den Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben haben, kann nicht mehr verhandelt werden. Der Aufhebungsvertrag ist mit Ihrer Unterschrift wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages ist nur in ganz seltenen Fällen möglich.

Einen ungeprüften Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben birgt oft viele Nachteile für den Arbeitnehmer und Vorteile für den Arbeitgeber. So droht grundsätzlich eine Sperrzeit bei dem Anspruch auf Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen kein Geld). Außerdem wird im Aufhebungsvertrag auch oft eine viel zu geringe Abfindungssumme für die Aufgabe des Arbeitsplatzes angeboten. Es ist weiter darauf zu achten, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, da sonst ebenfalls eine Sperrzeit eintreten kann. Die Klausel zum Arbeitszeugnis ist ebenfalls sehr häufig nicht so formuliert, dass Sie später ein sehr gutes Arbeitszeugnis erhalten. Schließlich sollten auch weitere Themen wie z.B. betriebliche Altersversorgung, nachvertragliche Wettbewerbsverbote oder Jahresbonuszahlungen überprüft werden.

Warum sollten Sie zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen? Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht bekommt ein Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn er min. 100 Fälle im Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren bearbeitet hat und außerdem jedes Jahr weitere Fortbildungen im Arbeitsrecht absolviert.