Kosten

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?


Die Kosten für eine ausführliche Erstberatung betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) max. 190 € zzgl. 19% MwSt. Die Beratung dauert in der Regel bis zu einer Stunde und Sie erhalten eine rechtsverbindliche Einschätzung zu Ihrem Fall.

Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, biete ich eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.

Sollte das Mandat nach dieser Erstberatung weitergehen, fallen dann nach dem RVG neue Gebühren an. Das RVG sieht für jeden Verfahrensabschnitt bestimmte pauschale Gebühren vor, die nach dem sog. Streitgegenstandswert berechnet werden z.B. für die außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr) und für die gerichtliche Tätigkeit (Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr).

Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt in der Regel dann die anwaltlichen Gebühren, wenn Sie den Baustein Berufsschutz versichert haben, die Karenzzeit von 3 Monaten abgelaufen ist und außerdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung übernehme ich als zusätzliche Leistung, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Bei der weiteren Bearbeitung Ihres Falles, werde ich Sie immer vorher auf die entstehenden Kosten hinweisen, sodass es für Sie keine Überraschungen gibt.