Kündigung erhalten, was ist jetzt zu beachten?

Sie haben eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?

Dieser Fall stellt für die meisten Menschen eine absolute Ausnahmesituation dar.
Meine erste Empfehlung an Sie ist deshalb: Keine Panik, Ruhe bewahren und nichts vorschnell unterschreiben.

In Betrieben mit mehr als zehn vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gilt nach sechs Monaten der allgemeine Kündigungsschutz. Dies bedeutet für Sie, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund braucht, um das Arbeitsverhältnis überhaupt wirksam kündigen zu können.

Die ordentlichen Kündigungsgründe sind im Kündigungsschutzgesetz vorgegeben und haben verschiedene Voraussetzungen. Es gibt die personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigung.

Für eine außerordentliche fristlose Kündigung muss ein sog. wichtiger Grund vorliegen, z.B. Arbeitszeitbetrug o.ä.

Ein wirksamer Kündigungsgrund liegt oft gar nicht vor. Der Arbeitgeber kündigt manchmal auch aus reiner Willkür oder er macht formale Fehler bei Ausspruch der Kündigung, z.B. der Betriebsrat wird nicht richtig angehört oder es werden bestimmte Fristen nicht eingehalten. Außerdem muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen.

Der Kündigungsschutz ist im deutschen Arbeitsrecht also sehr stark ausgeprägt. Es steht daher oft die Zahlung einer Abfindung in Aussicht, solange innerhalb der 3-Wochen-Frist die sog. Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht eingereicht wird. Alternativ kann auch um den Erhalt des Arbeitsplatzes gekämpft werden. Es kommt hier immer auf die genauen Umstände und Ziele in Ihrem besonderen Fall an.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht oder besser noch zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Beratung gehen. Ist die 3-Wochen-Frist nämlich einmal abgelaufen, wird die Kündigung automatisch wirksam!

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen eine höhere Abfindung mit dem Arbeitgeber zu verhandeln oder andere Vorteile zu erhalten, wie z.B. ein gutes Arbeitszeugnis etc. Statistische Erhebungen zeigen, dass viele Arbeitnehmer nicht gegen eine Kündigung vorgehen und damit viel Geld verschenken.

Zögern Sie nicht und rufen Sie mich für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an. Ich kann Ihnen aufgrund meiner Erfahrung aus hunderten Fällen sagen, welche Chancen Sie auf eine Abfindung haben.

Warum sollten Sie zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen? Den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht bekommt ein Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn er min. 100 Fälle im Arbeitsrecht in den letzten 3 Jahren bearbeitet hat und außerdem jedes Jahr weitere Fortbildungen im Arbeitsrecht absolviert.

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